Ticketshop

Online-Tickets für die Spiele der ersten Herrenmannschaft

 

Aktuell wissen wir noch nicht, ob Handballspiele weiterhin stattfinden können. 

Deshalb haben wir beschlossen, dass es Tickets nur an der Abendkasse geben wird, da wir nicht wissen ob die Spiel stattfinden werden.


Einlass 45 Minuten vor Spielbeginn.
Bitte haltet beim Einlass euer tagesaktuelles Schnelltestergebnis bereit und achtet auf Abstand.
Ticketkauf nur an der Abendkasse möglich!

 

Hygieneregeln:

Sporthalle darf nur unter Einhaltung folgender Regel betreten werden:
Aktuell (ab 23.02.2022): 3G-Modell in der Warnstufe


2G-Optionsmodell in der Basisstufe:
Zutritt nur noch für geimpfte und genesene Personen (ein negativer PCR-Test reicht nicht aus). Kein Zutrittsverbot für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre. Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen, müssen einen negativen Antigentest vorlegen. Ebenso ausgenommen vom Zutrittsverbot sind Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und Personen, für die es keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt. Dazu zählen auch noch Schwangere und Stillende, da es hier erst seit dem 10. September 2021 eine allgemeine Impfempfehlung der STIKO gibt.


3G-Modell in der Warnstufe:
Zutritt nur noch für vollständig geimpfte, genesene oder PCR-getestete Personen (tagesaktueller Antigen Test). Kein Zutrittsverbot für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre. Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen, müssen einen negativen Antigentest vorlegen. Ebenso ausgenommen vom Zutrittsverbot sind Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und Personen, für die es keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt. Dazu zählen auch noch Schwangere und Stillende, da es hier erst seit dem 10. September 2021 eine allgemeine Impfempfehlung der STIKO gibt.


2G-Modell in der Alarmstufe I:
Zutritt nur noch für vollständig geimpfte oder genesene. Kein Zutrittsverbot für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre. Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen, müssen einen negativen Antigentest vorlegen. Ebenso ausgenommen vom Zutrittsverbot sind Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und Personen für die es keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt. Dazu zählen auch noch Schwangere und Stillende, da es hier erst seit dem 10. September 2021 eine allgemeine Impfempfehlung der STIKO gibt.

 

2G+-Modell in der Alarmstufe II:

Zutritt nur noch für vollständig geimpfte oder genesene. Zudem ein negatives tagesaktuelles Schnelltestergebnis vorgelegt werden. Die Tests können bei einer für die Testung zugelassenen Stelle durchgeführt werden (offizielle Teststelle, betriebliche Testung). Eine häusliche Eigentestung ist nicht ausreichend!

Kein Zutrittsverbot für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre. Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen, müssen einen negativen Antigentest vorlegen. Ebenso ausgenommen vom Zutrittsverbot sind Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und Personen für die es keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt. Dazu zählen auch noch Schwangere und Stillende, da es hier erst seit dem 10. September 2021 eine allgemeine Impfempfehlung der STIKO gibt.

 

Nachweis bitte inklusive Ausweis bereit halten. Zusätzliche Registrierung per Luca-App & Formular möglich.

 

Kinder bis einschließlich 5 Jahre und Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sind generell in allen Stufen von der Testpflicht bzw. dem Zutritts- und Teilnahmeverbot ausgenommen. 

 

Schülerinnen oder Schüler einer Grundschule, eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule müssen keinen Testnachweis vorlegen. Da sie regelhaft zweimal pro Woche in der Schule getestet werden, reicht die Vorlage des Schülerausweises, einer Schulbescheinigung oder eines sonstigen schriftlichen Nachweises der Schule.

  

Maskenpflicht

Es gelten folgende Sufen:
2G-Optionsmodell in der Basisstufe:
Bis zur Überprüfung der 2G-Regelung (am Eingang) muss eine medizinische Maske getragen werden. Danach keine Maskenpflicht und Abstandsregelung mehr.
3G-Modell in der Warnstufe:
Mit der Warnstufe entfällt auch die Befreiung von der Maskenpflicht beim 2G-Optionsmodell für immunisierte Besucherinnen und Besucher sowie Beschäftigte. Das heißt, es gilt generell eine Make zu tragen, auch am Sitz- oder Stehplatz!
2G-Modell in der Alarmstufe I:
Mit der Alarmstufe entfällt auch die Befreiung von der Maskenpflicht für immunisierte Besucherinnen und Besucher sowie Beschäftigte. Das heißt, es gilt generell eine Make zu tragen, auch am Sitz- oder Stehplatz!

2G-Modell in der Alarmstufe II:
Mit der Alarmstufe entfällt auch die Befreiung von der Maskenpflicht für immunisierte Besucherinnen und Besucher sowie Beschäftigte. Das heißt, es gilt generell eine Make zu tragen, auch am Sitz- oder Stehplatz!