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Wir möchten darauf hinweisen, dass die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen, eine ausreichende Hygiene, das Tragen einer medizinischen Maske oder einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) in öffentlich zugänglichen geschlossenen Innenräumen und das regelmäßige Belüften von geschlossenen Räumen zwar nicht mehr verpflichtend vorgeschrieben ist, aber weiterhin generell empfohlen wird (§ 2 CoronaVO).
Text: TV Hardheim Handball
Bei unmittelbaren Spielbeteiligten, wie Spieler, Trainer- und Betreuer aller Mannschaften, Schiedsrichter sowie ggf. weitere Offizielle der Vereine, die direkt am Trainings- und Spielbetrieb beteiligt sind, gilt folgendes:
Basisstufe: 3G-Relegung
Warnstufe: 3G-Regelung (Antigen-Testnachweis ausreichend)
Alarmstufe I: 2G-Regelung
Alarmstufe II: 2G+-Regelung
Aktuell gilt in Baden-Württemberg die Warnstufe !